Wie ist das eigentlich mit dem Autofahren in der Schweiz? Viele möchten beim Auswandern ihr eigenes Auto aus Deutschland in die Schweiz mitbringen, dabei gibt es aber einiges zu beachten. Was das ist, haben wir euch kurz zusammengefasst: Alles zum Autofahren in der Schweiz für Auswanderer findet ihr nun hier.
Achtung: Unser Blogbeitrag ist nicht Allgemein Gültig! Gesetze und Regelungen können sich jederzeit ändern.
Wir sind stets bemüht den Eintrag aktuell zu halten. Eine Nachfrage in der jeweiligen Gemeinde wird dennoch empfohlen!
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM AUTOFAHREN IN DER SCHWEIZ
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz lauten wie folgt:
Autobahn: 120 km/h
Ausserorts: 80 km/h
Innerorts: 50 oder 60 km/h je nach Ausschilderung
Wohnquartiere: 30 km/h
Auf den Schweizer Autobahnen gilt eine Vignetten Pflicht. Sie kostet 40,- CHF für ein Kalenderjahr und ist bis ende Januar des Folgejahres gültig. Kaufen könnt ihr die Vignette am Zoll, an den Tankstellen oder auf der Post.
Update 2021: Aus eigener Erfahrung können wir berichten, dass die Busse für die fehlende Vignette 200,- CHF kostet – bitte nicht nachmachen!
AUTOEINFUHR IN DIE SCHWEIZ
Das eigene Auto gilt als Umzugsgut und muss zwingend unaufgefordert beim Zoll mit angemeldet werden. Dabei gilt:
AUTO IST SEIT MINDESTENS 6 MONATEN IN EUREM BESITZ (VOR DEM UMZUG IN DIE SCHWEIZ)
Für die Verzollung des Umzugsgutes müsst ihr
eine Liste ausfüllen mit
euren persönlichen Gegenständen.
Das Auto kann einfach mit
aufgeführt werden (mit Kennzeichen).
Es müssen in diesem Fall keine Einfuhr- oder
Mehrwertsteuer bezahlt werden,
vorausgesetzt das Auto wird in den ersten
12 Monaten in der
Schweiz nicht verkauft.
Für die Einfuhr werden folgende Dokumente benötigt:
1. Fahrzeugausweis
2. Antrag „Zollbehandlung von Übersiedlungsgut (Formular 18.44)
3. Amtlicher Ausweis
4. Kaufvertrag oder Rechnung
5. Nachweis über eure Tätigkeit in der Schweiz
(Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag)
Die Frist zur Zulassung beträgt 12 Monate.
AUTO IST WENIGER ALS 6 MONATE IN EUREM BESITZ (VOR DEM UMZUG IN DIE SCHWEIZ)
Wenn das Auto nicht älter als 6 Monate ist, wird es als Neuwagen
behandelt und darf nicht als Umzugsgut behandelt werden!
Hier muss dann die Einfuhr Steuer bezahlt werden:
1. Zollgebühren bei Fahrzeugen mit einer Herkunft ausserhalb der EU bzw. ohne EU-Übereinstimmungerklärung
2. Verbraucherabgabe von 4 %
3. Mehrwertsteuer von 7.6 %
4. Steuern
Für diese Variante der Einfuhr
werden folgende Dokumente benötigt:
1. Fahrzeugausweis
2. Antrag „Zollbehandlung von Übersiedlungsgut (Formular 18.44)
3. Amtlicher Ausweis
4. Kaufvertrag oder Rechnung
5. Nachweis über eure Tätigkeit in der Schweiz
(Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag)
6. EU-Übereinstimmungserklärug
7. Lieferantenerklärung
8. Zollformulare
Die Frist zur Zulassung beträgt einen Monat
AUTO UMMELDEN
Je nach Einfuhr in die Schweiz, hat man einen Monat oder ein Jahr Zeit das Auto umzumelden. In der Zeit, in der das Auto noch nicht umgemeldet ist, darf auch noch mit dem deutschen Führerschein und Kennzeichen durch die Gegend gefahren werden. Wichtig ist auch, dass eure deutsche Versicherung noch in der Schweiz gültig ist.
Wenn ihr nun das Auto ummeldet, müsst ihr euch an das Strassenverkehrsamt eures Wohnsitzkantons melden. Dort stellt man einen Antrag zur Ummeldung. Gleichzeitig lasst ihr das Auto bei einer Versicherung eurer Wahl Haftpflichtversichern. Ggf. muss eine Abgaswartung durchgeführt werden (wir haben dies nicht benötigt).
Ihr bekommt einen Termin, bei dem das Strassenverkehrsamt eine Prüfung des Autos vernimmt (je nach Kanton können diese wirklich sehr genau sein!).
Das Auto sollte deshalb im Idealfall vorab noch einmal von einer Garage (Schweizer Werkstatt) technisch überprüft werden. Es gibt einige Garagen, welche den Termin beim Strassenverkehrsamt auch gegen eine Gebühr für euch übernehmen. Wenn das Auto dann noch schön geputzt ist, sollte es keine Probleme geben.
Dokumente die hierfür benötigt werden:
- Prüfbericht (Vom Zoll oder einer Garage)
- Bestätigung einer Haftpflichtversicherung
- CH-Abgasheft (Erhältlich bei einer Garage)
- Nachweis einer ausländischen Zulassung
- Bestätigung der Verzollung
- Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs wie zum Beispiel das Service Heft
- Aufenthaltsbewilligung
- Bescheinigung der Einhaltung europäischer Normen oder ggf. EU-Übereinstimmungserklärung oder Lieferantenerklärung
Solltet ihr übrigens vergessen euch umzumelden, gibt es zwei Monate vor Ablauf der einjährigen Frist einen Brief vom Strassenverkehrsamt, da diese vom Zoll informiert wurden, dass noch etwas umgemeldet werden muss.
Es klingt alles recht kompliziert, bei den Ämtern sind aber alle sehr freundlich und bemüht zu helfen. Wir sind erstmal mit den Unterlagen hin, welche wir hatten und haben dann vor Ort besprochen was noch genau benötigt wird. Alles ganz easy!
DER FÜHRERSCHEIN
Der deutsche Führerschein ist 12 Monate in der Schweiz gültig. In dieser Zeit muss ein Schweizer Führerausweis besorgt werden. Falls man das nicht macht, ist das mit Fahren ohne Führerschein gleichgestellt. Ausserdem muss dann die Schweizer Führerscheinprüfung wiederholt werden! Ganz ehrlich, wer hat schon Lust auf eine erneute Prüfung?
Der Führerschein kann beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons beantragt werden. Dies geht ganz bequem, wenn man sowieso wegen seinem Auto dort ist. Euren deutschen Führerschein dürft ihr übrigens nicht behalten, dieser wird dann nach Deutschland geschickt.
Folgende Dokumente werden dafür benötigt:
- Führerscheinantrag
- Aufenthaltsbewilligung
- Gültiges Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass)
- 2 neue Passfotos
- Augenärztliches Attest (es ist auch möglich bei einem zertifizierten Optiker diesen Test durchführen zu lassen)
- euren original deutschen Führerschein
Das umtauschen des Führerscheins kostet je nach Kanton zwischen 80,- und 140,- CHF.
DIE AUTOVERSICHERUNG
Für die Zulassung in der Schweiz wird, wie bereits geschrieben, ein Versicherungsnachweis benötigt. Es gibt verschiedene Deckungsmöglichkeiten:
- Haftpflicht (diese ist obligatorisch!)
- Teilkasko (freiwillig)
- Kollision oder Vollkasko (freiwillig)
- Verkehrsrechtschutz (freiwillig)
Wichtig zu wissen: Die Haftpflichtversicherung versichert nur das Fahrzeug und nicht den Insassen. Es ist also egal, wer das Auto fährt, die Schäden sind immer gedeckt.
Wie ihr euch versichern wollt oder solltet, müsst ihr selbst entscheiden. Die Versicherungsprämien sind sehr unterschiedlich und Vergleiche sind hier empfehlenswert.
Eine gute Seite dafür wäre www.comparis.ch/