CH Auswandern: Allgemeine Tipps

16. März 2019

Wie geht das eigentlich mit dem Auswandern so? Was alles in der Heimat gekündigt werden muss, haben wir bereits geschrieben.
Hier soll es also nun darum gehen, wie man in der Schweiz startet und was nicht vergessen werden sollte!

Achtung: Unser Blogbeitrag ist nicht Allgemein Gültig! Gesetze und Regelungen können sich jederzeit ändern.
Wir sind stets bemüht den Eintrag aktuell zu halten. Eine Nachfrage in der jeweiligen Gemeinde wird dennoch empfohlen!

DIE WOHNUNGSSUCHE

Nachdem ihr eine Arbeitsstelle in der Schweiz sicher gefunden habt, solltet ihr euch sofort nach Wohnungen umsehen. Die Mietpreise schrecken anfangs extrem ab und variieren sehr stark nach Kanton, Größe und Lage. Lasst euch nicht unterkriegen, Mietpreise zwischen 1.500,- und 2.000,- CHF sind normal für einen zwei Personen Haushalt. Der Wohnstandard ist dafür in der Schweiz auch viel höher, so sind eigentlich immer Einbauküchen und auch Waschmaschinen vorhanden. Ihr solltet darauf Achten, ob beim Mietpreis die Nebenkosten enthalten sind oder nicht. Heizkosten sind übrigens niemals im Preis enthalten, sondern müssen immer separat beglichen werden. Wir hatten unfassbar viel Glück mit der Wohnungssuche. Die erste Wohnung die wir uns angesehen haben, haben wir auch direkt bekommen. Es ist natürlich recht anstrengend für die Besichtigungen immer den weiten Weg auf sich zu nehmen. Eventuell ist es möglich kurzfristig bei Bekannten oder in einer Ferienwohnung wohnen.

Gute Seiten für die Wohnungssuche sind:

www.homegate.ch

www.immoscout24.ch

Ansonsten könnt ihr euch direkt an die Gemeinde wenden, wenn ihr bereits wisst, wohin ihr ziehen möchtet. Oft haben diese Listen mit leerstehenden Wohnungen und können noch einmal anders nachhelfen als das Internet.

DER ZOLL

Alle Gegenstände, welche sich im Umzugswagen befinden, müssen auf einer Liste aufgeführt sein.

Damit das ganze abgabenfrei durchgewinkt wird, dürfen die Sachen nicht neuer als sechs Monate sein. Wie so etwas kontrolliert werden soll, ist mir schleierhaft. Ein Buch, das ich vor zwei Wochen gekauft habe, lässt sich ja nicht von einem einjährigen Buch unterscheiden. Wichtiger wird es dann beim Auto. Hier gibt es dann aber einen extra Blog Beitrag dazu.
Die Liste mit allen aufgeführten Gegenständen (übrigens nur grob auflisten, sowas wie „200 Bücher“ und nicht jedes einzelne aufschreiben) gebt ihr dann beim Zoll ab. Ihr bekommt dann einen Stempel und könnt durchfahren.
Achtet auf das Gewicht eures Umzugsautos, das wird nämlich gewogen. Dank meiner großen Büchersammlung war das Auto zu schwer und wir mussten eine Strafe bezahlen.

Die Zollämter haben übrigens extra Öffnungszeiten für die Abfertigung von Umzugsgut, diese müssen vor dem Umzug zwingend nachgeschaut werden, denn Samstagnachmittag oder sonntags hat meines Wissens nach kein Grenzübergang geöffnet.

DIE AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

Ohne Aufenthaltsbewilligung geht in der Schweiz überhaupt nichts. Jeder, der in der Schweiz leben und arbeiten möchte, benötigt eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Solltet ihr einen unterschriebenen Arbeitsvertrag haben, ist es kein Problem eine zu erhalten.

Die Art der Bewilligung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrages.

Folgende Bewilligungen sind für den Start möglich:

Bewilligung L – die Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA: 

Diese wird für eine befristete Zeit ausgestellt (maximal 1 Jahr). Wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird, kann die L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umgewandelt werden (oder G-Bewilligung bei Grenzgängern). Es gibt hier keinerlei Einschränkungen.

Bewilligung B – Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA:

Wenn ihr über einen Arbeitsvertrag verfügt, der länger als ein Jahr geht oder unbefristet ist, wird die B-Bewilligung ausgestellt. Diese ist fünf Jahre gültig. Wenn die fünf Jahre abgelaufen sind, kann eine neue B-Bewilligung beantragt werden, oder gleich die C-Bewilligung (unbefristeter Aufenthalt) beantragt werden.

Es sollte keine Probleme beim Ausstellen der B-Bewilligung geben, es kann jedoch sein, dass bei Kontigentmangel die Behörden trotzdem nur eine L-Bewilligung ausstellen und diese dann verlängert werden muss.

Wir selbst haben eine B-Bewilligung.

Bewilligung G – Grenzgängerbewilligung:

Falls man an der Grenze zur Schweiz noch in Deutschland (oder auch Österreich, Frankreich, Italien) wohnt, aber in der Schweiz arbeiten möchte, wird eine G-Bewilligung ausgestellt. Entscheidend ist hier auch die Dauer des Arbeitsvertrages. Die Bedingung ist allerdings, dass man mindestens einmal pro Woche an den ausländischen (also deutschen / österreichischen / etc) Wohnsitz zurückkehrt.

Die Kosten für die erste Aufenthaltsbewilligung beträgt ca. 65,- CHF. Wenn euch euer neuer Arbeitgeber dringend haben will, übernimmt er die Kosten manchmal auch.

DAS EINWOHNERMELDEAMT

Wenn ihr über den Zoll und somit über die Grenze seid, habt ihr acht Tage zeit euch beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Es ist sehr wichtig, dass dies vor dem ersten Arbeitstag passiert. Schaut also, dass ihr zwischen alter Arbeitsstelle in D noch ein paar Tage Zeit habt für die neue Arbeitsstelle in CH. Ich hatte eineinhalb Wochen und diese habe ich auch wirklich gebraucht, um die Wohnung einzurichten, Papierkram zu erledigen und überhaupt um einfach mal anzukommen.

Für das Anmelden benötigt ihr folgende Dokumente:

  • Gültige Identifikation (Personalausweis oder Reisepass)
  • 1 Passfoto
  • Euren Arbeitsvertrag
  • eventuell die Aufenthaltsbewilligung bzw. Zusicherung auf diese
  • je nach Kanton eine Bestätigung eurer Schweizer Krankenversicherung
  • Bei Familiennachzug wird noch eine Eheurkunde oder Geburtsurkunde verlangt)

Ich selbst habe mich als „Familiennachzug“ angemeldet, da das unkomplizierter war, obwohl ich bereits einen Arbeitsvertrag hatte.

DIE QUELLENSTEUER

Inhaber einer L-,B-, oder G-Bewilligung sind Quellensteuer pflichtig. Das bedeutet, dass wie in Deutschland, die Steuern vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Steuerverwaltung überwiesen werden. Die Steuersätze richten sich in der Höhe nach dem Wohnsitzkanton sowie dem Zivilstand. Im Kanton Zug zum Beispiel werden deutlich weniger Steuern erhoben als im Kanton St. Gallen.

Dafür sind die Mietpreise in Zug deutlich höher.

DIE KRANKENVERSICHERUNG

Jeder, der in der Schweiz lebt, benötigt obligatorisch eine Krankenversicherung. Die Grundversicherung deckt grundlegende Gesundheitsleistungen ab. Es gibt noch optional Zusatzversicherungen wie in Deutschland auch. Die Krankenkassen könnt ihr euch wie die privaten Krankenkassen in Deutschland vorstellen.

Die monatlichen Prämien müssen selbst bezahlt werden, diese werden nicht vom Gehalt abgezogen.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei den Krankenkassen überall gleich, da dies durch das KVG (Krankenversicherungsgesetz) festgelegt wurde. Leistungen unterscheiden sich primär in den Zusatzleistungen.

Die Kasse zahlt übrigens nur dann, wenn die Leistung im Wohnsitzkanton erbracht wurde. Wenn ihr also im Kanton Zug lebt, könnt ihr nicht in Zürich zum Arzt gehen.

Ausnahmen sind nur medizinische Notfälle.
Zahnbehandlungen sind im übrigens nicht in der Grundversicherung gedeckt. Ihr solltet überlegen euren deutschen Arzt zu behalten.

Das Franchise:

Nur, weil man in der Schweiz Krankenversichert ist, heißt das nicht, dass nie kosten für eine Behandlung aufkommen. Im Gegenteil, bis jetzt haben wir jede Behandlung selbst bezahlt außer zwei Impfungen. Das liegt am sogenannten Franchise.
Das Franchise ist ein selbst gewählter Betrag, der bei Behandlungen selbst bezahlt werden muss. Erst wenn das Limit des Franchise voll ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 90 %. Der Selbstbehalt von 10 % bleibt immer. Die Höhe des Franchise beeinflusst auch die Höhe der Versicherungsprämie (der Versicherungsbetrag, der im Monat bezahlt werden muss). Wenn man ein recht hohes Franchise hat, sind die monatlichen Kosten für die Krankenkasse dafür sehr gering und anders herum.
Wir haben das höchste Franchise gewählt, da wir seltener Krank sind und dafür jeden Monat weniger zahlen müssen. Jedes Jahr kann das Franchise angepasst werden und umso älter man ist, umso geringer sollte das Franchise ausfallen. Natürlich auch dann, wenn man jemand dazu neigt oft Krank zu sein oder anderweitige Probleme hat.

Der maximale Selbstbehalt beträgt für einen Erwachsenen übrigens 700,- CHF und für Kinder maximal 200,- bis 300,- CHF.

Während der Mutterschaft werden übrigens keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben.

Für die Krankenkasse hat man drei Monate nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt Zeit sich zu versichern. Diese gilt dann rückwirkend seit dem Tag, an dem man angemeldet ist. Die Prämie muss dann selbstverständlich auch rückwirkend bezahlt werden.

SOZIAL- UND VORSORGEVERSICHERUNGEN

Das System der Schweizer Altersvorsorge funktioniert mit einem 3-Säulen Prinzip:

  1. Säule:Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV). Diese Versicherungen sind für alle, die in der Schweiz leben oder arbeiten obligatorisch.
  2. Säule:Die berufliche Vorsorge (BFG) ergänzt die AHV und IV. Sie sichert die Fortsetzung des Lebensstandards im Alter. Alle Arbeitnehmer, welche bei der AHV versichert sind und ein Mindesteinkommen haben, sind beitragspflichtig.
  3. Säule:Die individuelle Vorsorge. Zu den ersten zwei Säulen sollte man noch eine eigene Vorsorge machen. Es ist freiwillig aber empfehlenswert. Gerade als Einwanderer, bekommt man nicht so viel Rente wie Schweizer, die ihr ganzes Leben in der Schweiz gearbeitet  haben. Der Staat fördert das Sparen auf die dritte Säule zusätzlich.

Unfallversicherung (Berufsunfall sowie Nichtberufsunfall):

In der Schweiz ist man in der Regel durch den Arbeitgeber Unfallversichert. Wenn man zu 100 % angestellt ist, wird auch die Nichtberufsunfall Versicherung vom Arbeitgeber gedeckt. Wenn ein Unfall auf Reisen passiert, ist man trotzdem versichert. Teilzeitarbeitende, müssen die Versicherung für Nichtberufsunfälle selbst tragen.

Arbeitslosenversicherung:

Ja auch hier gibt es eine Arbeitslosenversicherung, zu der man Beitragsverpflichtet ist. Zu beachten gilt: Wer als ausländischer Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz arbeitslos wird, hat sechs Monate Zeit sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Sollte keine neue Stelle gefunden werden, darf man nicht in der Schweiz bleiben.

Familienzulagen (Kindergeldkasse):

Pauschale Leistungen zum Ausgleich der Kosten, welche durch Kinder verursacht werden. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt.

TELEKOMMUNIKATION

Natürlich möchte jeder in der Schweiz gerne Internet haben und telefonieren können. Es gibt in der Schweiz drei große Anbieter: Swisscom, Salt und Sunrise.

Je nachdem auf was Wert gelegt wird, können Preise verglichen werden. Voraussetzung ist ein fester Wohnsitz in der Schweiz. Die Vorlage des Mietvertrages oder der Aufenthaltsbewilligung sind dafür ausreichend.

Was wir am Schweizer Netz lieben: Es wird unlimitiertes Internet innerhalb der Schweiz angeboten, was wir sehr gerne nutzen.

Keine Probleme mehr mit mobilen Daten!

Das sollte grob alles abdecken, was in den ersten Tagen wichtig werden kann oder man vorab wissen sollte, wenn die Schweiz als Auswanderungsland interessant sein sollte.

Geschrieben von Claudia

16. März 2019

Hi, wir sind Claudia & Alex!

Wir sind zwei reisesüchtige mit Vollzeitjob. Den Blog „Globusgeflüster“ betreiben wir mit voller Leidenschaft in unserer Freizeit. Da wir 2017 in die Schweiz ausgewandert sind, war der Blog ursprünglich als Seite für Familie und Freunde in Deutschland gedacht. Mittlerweile haben wir aber viele neue Leser dazu gewonnen und der Blog wächst stetig weiter.

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